Als Präventionsmaßnahme wurde in einer Verordnung zum Tierseuchengesetz beschlossen, dass alle als Haustiere gehaltenen Geflügel ab 22. Oktober 2005 in geschlossenen Räumen gehalten werden müssen. Damit sind auch alle als Heimtiere gehaltenen Ziervögel gemeint. Diese Auflage ist derzeit bis 15. Dezember 2005 befristet.
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