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Großdemonstration
für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz
Samstag,
16.11.2002
Treffpunkt: 1010 Wien, Am Hof um 9:00 Uhr
Beginn 9:30 Uhr
Ende ca. 11:30 am Stephansplatz zur Schlusskundgebung (bis ca.
13.00)
Route: Am Hof Bognergasse Kohlmarkt Michaelerplatz
Augustinerstrasse Philharmonikerstrasse Kärntnerstrasse
Stephansplatz
Alle Vereine und Tierfreunde Österreichs sind herzlichst eingeladen,
unsere gemeinsamen Forderungen kundzutun.
Liebe Papageienfreunde,
als Partnerorganisation von United
Creatures möchte sich die Arge Papageienschutz der Großdemonstration
für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz anschließen.
Mit Ihrer Hilfe könnte eine Gesetzesänderung, die seit über
150 Jahren (!) von Tierfreunden gefordert wird, endlich Realität
werden.
Dies würde auch den Papageien und anderen Exoten sehr helfen, denn
aufgrund der derzeit geltenden Landestierschutzgesetze ist keine landesweite
Kontrollmöglichkeit gegeben - sogar die Beringungspflicht ist nicht
in allen Bundesländern vorhanden! Wie soll hier Legalität von
Illegalität unterschieden werden?
Für uns alle überraschend stehen plötzlich Nationalratswahlen
vor der Tür. Tierschützer sind nun aufgerufen darauf zu reagieren,
um wiedereinmal ein längst überfälliges Bundestierschutzgesetz
zu fordern.
Heute schließen wir daran auch die Forderung der Aufnahme von
Tierschutz in die Bundesverfassung. Zusammen mit der Errichtung
einer Tieranwaltschaft sind das die wesentlichsten Anliegen, deren
sich wohl alle Tierfreunde anschließen werden.
Im Zusammenhang mit einer Tieranwaltschaft muss Tieren auch das Recht
auf Vollzug des Tierschutzgesetzes eingeräumt werden. Derzeit
ist der Vollzug nämlich der Willkür der Vollziehenden überlassen,
weil ein absichtlicher Nichtvollzug nicht einen Missbrauch der Amtsgewalt
darstellt, da Tiere nicht in ihren Rechten beschränkt werden können,
weil sie eben keine haben.
Das muß sich endlich ändern! Bitte kommen Sie am 16.11.
mit!
Ich danke Ihnen im Namen der Tiere!
Ihre Mag. Nadja Ziegler
Hintergrundinformation:
Tierschutzvolksbegehren 1996
Schon im März 1996 unterzeichneten knapp 460.000 ÖsterreicherInnen
das Tierschutzvolksbegehren, ohne dass die Politik bis jetzt darauf reagiert
hätte.
Bisherige Regelungen völlig unzureichend
Wir fordern eine artgerechte Tierhaltung, die sich am natürlichen
Verhalten der Tiere orientiert. Es soll nicht mehr erlaubt sein, Hühner
in engen Käfigen zu halten, Nutztiere auf kleinstem Raum, ohne Einstreu
auf Vollspaltenböden, unterzubringen, Tieren durch Anbinde- oder
Boxenhaltung jede Bewegungsmöglichkeit zu nehmen sowie elektrische
Treibstöcke und Kuhtrainer zu verwenden. Hochsoziale Tiere wie z.B.
Kälber und Schweine werden größtenteils immer noch einzeln
gehalten.
Der Schutz sogenannter "Nutztiere" ist trotz der § 15a-Vereinbarung
keineswegs gewährleistet: Verstümmelnde Eingriffe zur Anpassung
intensiv gehaltener Tiere an die Haltungsbedingungen sind nach wie vor
möglich. Die Landestierschutzgesetze sind gerade in diesem sensiblen
Bereich völlig uneinheitlich. Wie man gesehen hat, dauert die Anpassung
an diese Vereinbarung einige Jahre und gibt den einzelnen Bundesländern
wieder einen zu großen Freiraum etwas zu verbieten oder eben auch
nicht. Wirtschaftliche Interessen stehen dabei meist über den Interessen
der Tiere.
- Die Massentierhaltung
und die denaturierte Fütterung haben sich längst als Bumerang
für die Menschheit erwiesen, wie die zahlreichen Skandale gezeigt
haben.
- Selbst
für bedrohte Tierarten gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche
Schon- und Jagdzeiten. Der Abschuss von extra dafür gezüchteten,
nicht heimischen Fasanen, ihr Missbrauch als lebende Zielscheiben, aus
purer Lust am Töten, wird weiterhin als "waidgerecht"
eingestuft. Die Tötung von Wildtieren mittels Fallen zeigt, welch
schlimmen Etikettenschwindel der Begriff "Hege" unterliegt.
- Das Kupieren
der Ohren und der Schwänze bei Hunden nur dass sie den Menschen
dann besser gefallen - ist grausame Tierquälerei, aber in Österreich
teilweise erlaubt. Das führt zu einem regen "Kupiertourismus"
über die Landesgrenzen.
- Nach wie
vor ist es erlaubt, bewusst genetisch defekte Tiere zu züchten,
wie nackte Katzen, nach Luft röchelnde Möpse oder Schäfer
mit angeborenen Hüftschäden.
- Wird beispielsweise
einem Tierbesitzer wegen krasser Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen
ein Tierhalteverbot ausgesprochen, braucht er nur in das benachbarte
Bundesland zu übersiedeln um weiterhin Tiere zu halten und zu züchten.
Vergleich
mit Nachbarländern
In Deutschland gibt es nicht nur ein Bundestierschutzgesetz, sondern seit
dem 17. Mai 2002 hat Tierschutz auch Verfassungsrang und in der Schweiz
wird der Tierschutz schon seit vielen Jahren bundesweit geregelt.
Wahlversprechen
So kurz vor der Wahl sprechen sich die meisten Politiker für ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aus. Bei einigen kann man nur von
einer "spät entdeckten Tierliebe" sprechen. In der Zeit
der blau-schwarzen Regierung gab es einen absoluten Stillstand in Sachen
Tierschutz. Die Bemühungen mancher Politiker für ein derartiges
Gesetz sind in der Vergangenheit immer an der ÖVP gescheitert. So
sagte der Tierschutz-Sprecher der ÖVP Abg. Nikolaus Prinz in einer
Aussendung anlässlich des Welttierschutztages 2002, dass Österreich
auf seine Tierschutzbestimmungen wirklich stolz sein kann! Und Landwirtschaftsminister
Molterer behauptete in Linz, umringt von einem Fernsehteam und einigen
Passanten: "In Österreich gibt es keine Tierfabriken"!!!
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