Großdemonstration für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz

Samstag, 16.11.2002
Treffpunkt: 1010 Wien, Am Hof um 9:00 Uhr
Beginn 9:30 Uhr
Ende ca. 11:30 am Stephansplatz zur Schlusskundgebung (bis ca. 13.00)
Route: Am Hof “ Bognergasse “ Kohlmarkt “ Michaelerplatz “ Augustinerstrasse “ Philharmonikerstrasse “ Kärntnerstrasse “ Stephansplatz
Alle Vereine und Tierfreunde Österreichs sind herzlichst eingeladen, unsere gemeinsamen Forderungen kundzutun.

Liebe Papageienfreunde,

als Partnerorganisation von United Creatures möchte sich die Arge Papageienschutz der Großdemonstration für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz anschließen.
Mit Ihrer Hilfe könnte eine Gesetzesänderung, die seit über 150 Jahren (!) von Tierfreunden gefordert wird, endlich Realität werden.

Dies würde auch den Papageien und anderen Exoten sehr helfen, denn aufgrund der derzeit geltenden Landestierschutzgesetze ist keine landesweite Kontrollmöglichkeit gegeben - sogar die Beringungspflicht ist nicht in allen Bundesländern vorhanden! Wie soll hier Legalität von Illegalität unterschieden werden?
Für uns alle überraschend stehen plötzlich Nationalratswahlen vor der Tür. Tierschützer sind nun aufgerufen darauf zu reagieren, um wiedereinmal ein längst überfälliges Bundestierschutzgesetz zu fordern.
Heute schließen wir daran auch die Forderung der Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung. Zusammen mit der Errichtung einer Tieranwaltschaft sind das die wesentlichsten Anliegen, deren sich wohl alle Tierfreunde anschließen werden.
Im Zusammenhang mit einer Tieranwaltschaft muss Tieren auch das Recht auf Vollzug des Tierschutzgesetzes eingeräumt werden. Derzeit ist der Vollzug nämlich der Willkür der Vollziehenden überlassen, weil ein absichtlicher Nichtvollzug nicht einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellt, da Tiere nicht in ihren Rechten beschränkt werden können, weil sie eben keine haben.
Das muß sich endlich ändern! Bitte kommen Sie am 16.11. mit!
Ich danke Ihnen im Namen der Tiere!
Ihre Mag. Nadja Ziegler

Hintergrundinformation:

Tierschutzvolksbegehren 1996
Schon im März 1996 unterzeichneten knapp 460.000 ÖsterreicherInnen das Tierschutzvolksbegehren, ohne dass die Politik bis jetzt darauf reagiert hätte.
Bisherige Regelungen völlig unzureichend
Wir fordern eine artgerechte Tierhaltung, die sich am natürlichen Verhalten der Tiere orientiert. Es soll nicht mehr erlaubt sein, Hühner in engen Käfigen zu halten, Nutztiere auf kleinstem Raum, ohne Einstreu auf Vollspaltenböden, unterzubringen, Tieren durch Anbinde- oder Boxenhaltung jede Bewegungsmöglichkeit zu nehmen sowie elektrische Treibstöcke und Kuhtrainer zu verwenden. Hochsoziale Tiere wie z.B. Kälber und Schweine werden größtenteils immer noch einzeln gehalten.
Der Schutz sogenannter "Nutztiere" ist trotz der § 15a-Vereinbarung keineswegs gewährleistet: Verstümmelnde Eingriffe zur Anpassung intensiv gehaltener Tiere an die Haltungsbedingungen sind nach wie vor möglich. Die Landestierschutzgesetze sind gerade in diesem sensiblen Bereich völlig uneinheitlich. Wie man gesehen hat, dauert die Anpassung an diese Vereinbarung einige Jahre und gibt den einzelnen Bundesländern wieder einen zu großen Freiraum etwas zu verbieten oder eben auch nicht. Wirtschaftliche Interessen stehen dabei meist über den Interessen der Tiere.

  • Die Massentierhaltung und die denaturierte Fütterung haben sich längst als Bumerang für die Menschheit erwiesen, wie die zahlreichen Skandale gezeigt haben.
  • Selbst für bedrohte Tierarten gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Schon- und Jagdzeiten. Der Abschuss von extra dafür gezüchteten, nicht heimischen Fasanen, ihr Missbrauch als lebende Zielscheiben, aus purer Lust am Töten, wird weiterhin als "waidgerecht" eingestuft. Die Tötung von Wildtieren mittels Fallen zeigt, welch schlimmen Etikettenschwindel der Begriff "Hege" unterliegt.
  • Das Kupieren der Ohren und der Schwänze bei Hunden “ nur dass sie den Menschen dann besser gefallen - ist grausame Tierquälerei, aber in Österreich teilweise erlaubt. Das führt zu einem regen "Kupiertourismus" über die Landesgrenzen.
  • Nach wie vor ist es erlaubt, bewusst genetisch defekte Tiere zu züchten, wie nackte Katzen, nach Luft röchelnde Möpse oder Schäfer mit angeborenen Hüftschäden.
  • Wird beispielsweise einem Tierbesitzer wegen krasser Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen ein Tierhalteverbot ausgesprochen, braucht er nur in das benachbarte Bundesland zu übersiedeln um weiterhin Tiere zu halten und zu züchten.

Vergleich mit Nachbarländern
In Deutschland gibt es nicht nur ein Bundestierschutzgesetz, sondern seit dem 17. Mai 2002 hat Tierschutz auch Verfassungsrang und in der Schweiz wird der Tierschutz schon seit vielen Jahren bundesweit geregelt.
Wahlversprechen
So kurz vor der Wahl sprechen sich die meisten Politiker für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aus. Bei einigen kann man nur von einer "spät entdeckten Tierliebe" sprechen. In der Zeit der blau-schwarzen Regierung gab es einen absoluten Stillstand in Sachen Tierschutz. Die Bemühungen mancher Politiker für ein derartiges Gesetz sind in der Vergangenheit immer an der ÖVP gescheitert. So sagte der Tierschutz-Sprecher der ÖVP Abg. Nikolaus Prinz in einer Aussendung anlässlich des Welttierschutztages 2002, dass Österreich auf seine Tierschutzbestimmungen wirklich stolz sein kann! Und Landwirtschaftsminister Molterer behauptete in Linz, umringt von einem Fernsehteam und einigen Passanten: "In Österreich gibt es keine Tierfabriken"!!!