| Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza) Aufgrund von gehäuften und nun auch in Österreich auftretenden Fällen von Geflügelpest oder "Vogelgrippe", haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen für Heimvogelbesitzer zusammengestellt. Achtung: Wir bitten zu beachten, dass sich die Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen jederzeit ändern können. . Gemäß einer Presseaussendung des BMGF
(Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vom 24.02.06, 17.30 gilt für ganz
Österreich
(Das gesamte Bundesgebiet wurde mit 19. Februar zum Risikogebiet ernannt):
Achtung: diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte; weitere Vorschriften entnehmen Sie bei Interesse bitte den in den Links genannten Dokumenten. Bis auf die Stallpflicht (diese ist vorläufig mit 30.April 2006 befristet) gelten diese (und div. andere) Vorschriften zunächst bis zum 31. Mai. .
.Die Verordnung der Bundesministerin vom 23.02.2006 sieht weiters die Ausweisung von Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln vor.
Eine vollständige Auflistung der aufgrund von Vogelgrippe-Verdachtsfällen deklarierten Schutz- und Überwachungszonen befindet sich in den Anhängen A und B der Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006, BGBl II Nr. 80/2006 vom 22. Februar.
Bei Vorhaben, die mit dem Transport von Vögeln verbunden sind, ist die Kenntnis der aktuellen Schutz- und Überwachungzonen notwendig. . Nach BGBl II 80/2006 gilt das Verbot für die Verbringung von Vögeln innerhalb von oder Schutz- bzw. Überwachungszonen derzeit jedoch NICHT für Heimvögel. Ein Transport von bis zu 5 Heimvögel kann daher stattfinden (z.B. ins Wochenendhaus), sofern dort KEIN Geflügel gehalten wird. . Informieren Sie sich in solchen Fällen in den Tagesmedien oder, was verlässlicher ist, bei der Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666! .
Reiseinformationen
Die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern ist
zunächst bis 31. Mai verboten. Nehmen Sie daher auf keinen Fall
exotische Vögel aus ihrem Urlaubsquartier mit. .
Empfehlung der Arge Papageienschutz
zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren
Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :
Ob Sie Äste etc. aus der freien Natur sammeln oder nicht, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Ermessen. Sollten Sie aus Angst vor infiziertem Material davon Abstand nehmen, denken Sie bitte daran, Ihren Vögeln (insbesondere Papageien!) vermehrt geeignete Ersatzmaterialien anzubieten (diverses Spielzeug, Zuckerrohr, Karton etc.)! . Wegweiser zu aktuellen Bestimmungen und weiteren
Informationen:
Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Telefonisch können Sie sich über folgende Nummern informieren (Aufgrund des großen Interesses ist diese Leitung zeitweise überlastet. Haben Sie bitte Verständnis und Geduld):
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