Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza)

Aufgrund von gehäuften und nun auch in Österreich auftretenden Fällen von Geflügelpest oder "Vogelgrippe", haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen für Heimvogelbesitzer zusammengestellt.

Achtung:
erweiterte Bestimmungen für die Geflügelhaltung lesen Sie bitte in den Originaltexten nach. Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier auf unserer Homepage sowie unter unten angegebenen Links.

Wir bitten zu beachten, dass sich die Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen jederzeit ändern können.

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Gemäß einer Presseaussendung des BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vom 24.02.06, 17.30 gilt für ganz Österreich
(Das gesamte Bundesgebiet wurde mit 19. Februar zum Risikogebiet ernannt):
  • Stallpflicht bis 30.April 2006. Werden die Heimvögel auch in Außenvolieren gehalten, so gelten derzeit noch die Bestimmungen vom Herbst 2005, d.h. Außenvolieren müssen überdacht sein und zusätzlich muss ein Eindringen von Wildvögeln in die Volieren unmöglich sein (bei kleiner Maschenweite des Gitters gegeben, bei großer Maschenweite z.B. 5x5 cm ist ein zusätzliches Netz zu spannen).
  • Alle Vögel, die nicht durchgehend in geschlossenen Innenäumen gehalten werden, müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) gemeldet werden (falls noch nicht im Herbst 2005 erfolgt).
  • Die Abhaltung von Tierschauen, -ausstellungen, -märkten, -börsen etc. sind amtstierärztlich zu überwachen und unterliegen einer entsprechenden Anzeigepflicht. Die Behörde ist berechtigt, die Abhaltungen zu untersagen.
    Anmerkung der Arge Papageienschutz: Wir raten vom Besuch derartiger Veranstaltungen und vom Ankauf von Vögeln bis auf weiteres ab.

  • Es besteht Anzeigepflicht von tot aufgefundenen Wildvögeln. Berühren Sie tot aufgefundene oder kranke Wildvögel nicht.

Achtung: diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte; weitere Vorschriften entnehmen Sie bei Interesse bitte den in den Links genannten Dokumenten.

Bis auf die Stallpflicht (diese ist vorläufig mit 30.April 2006 befristet) gelten diese (und div. andere) Vorschriften zunächst bis zum 31. Mai.

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.Die Verordnung der Bundesministerin vom 23.02.2006 sieht weiters die Ausweisung von Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln vor.

  • Schutzzonen beinhalten dabei das Gebiet im Umkreis von mind. 3 km um den Auffindungsort. Die verschärften Maßnahmen in einer Schutzzone gelten für mind. 21 Tage.
  • Überwachungszonen beinhalten das Gebiet im Umkreis von mind. 10 km um den Auffindungsort und umschließen so die Schutzzonen. Die verschärften Maßnahmen in einer Überwachungszone gelten für mind. 30 Tage.

Eine vollständige Auflistung der aufgrund von Vogelgrippe-Verdachtsfällen deklarierten Schutz- und Überwachungszonen befindet sich in den Anhängen A und B der Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006, BGBl II Nr. 80/2006 vom 22. Februar.

 

Bei Vorhaben, die mit dem Transport von Vögeln verbunden sind, ist die Kenntnis der aktuellen Schutz- und Überwachungzonen notwendig.

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Nach BGBl II 80/2006 gilt das Verbot für die Verbringung von Vögeln innerhalb von oder Schutz- bzw. Überwachungszonen derzeit jedoch NICHT für Heimvögel. Ein Transport von bis zu 5 Heimvögel kann daher stattfinden (z.B. ins Wochenendhaus), sofern dort KEIN Geflügel gehalten wird.

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Informieren Sie sich in solchen Fällen in den Tagesmedien oder, was verlässlicher ist, bei der Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666!

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Reiseinformationen

Die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern ist zunächst bis 31. Mai verboten. Nehmen Sie daher auf keinen Fall exotische Vögel aus ihrem Urlaubsquartier mit.
Für die aktuell gültigen Bestimmungen konsultieren Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Siehe Link unten).

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Empfehlung der Arge Papageienschutz zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren

Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :

  • Sammeln Sie nicht in Schutz - oder Überwachungszonen
  • Sammeln Sie nicht in Feuchtgebieten oder Örtlichkeiten in der Nähe von Gewässern - da hier mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von Wassergeflügel zu rechnen ist, dessen Kot möglicherweise mit Vogelgrippe-Viren verseucht ist !
  • Säubern Sie gesammelte Äste, Zweige, Zapfen und dergleichen mit warmem Wasser (z.B. in der Badewanne). bevor Sie sie in der Voliere verwenden. Kleinere Zweige und Zapfen können Sie auch abkochen oder im Backrohr erhitzen.

Ob Sie Äste etc. aus der freien Natur sammeln oder nicht, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Ermessen. Sollten Sie aus Angst vor infiziertem Material davon Abstand nehmen, denken Sie bitte daran, Ihren Vögeln (insbesondere Papageien!) vermehrt geeignete Ersatzmaterialien anzubieten (diverses Spielzeug, Zuckerrohr, Karton etc.)!

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Wegweiser zu aktuellen Bestimmungen und weiteren Informationen:

Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.

Telefonisch können Sie sich über folgende Nummern informieren (Aufgrund des großen Interesses ist diese Leitung zeitweise überlastet. Haben Sie bitte Verständnis und Geduld):

  • Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
  • Info-Telefon des Veterinäramts der Stadt Wien: 4000-80 60.
    Hier können auch aufgefundene tote Vögel gemeldet werden. Solche Meldungen helfen, die Kenntnis der Ausbreitung des Aviären Influenza-Virus zu vertiefen.

Links (Auswahl):

allgemeins Links zum Thema Vogelgrippe:


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