Stopp dem Handel!
Wiener Tierhändler verkauft geschützten Kakadu an Behinderten

Wieder wird ein Gericht über die Zukunft un den weiteren Verbleib eines Wildvogels entscheiden, der eigentlich nur an einen Ort gehört: auf die indonesische Insel Seram

Donnerstag, 20. Februar, Papageien-Hotline. Wir erhalten den Anruf einer verzweifelten, älteren Dame. Sie hätte seit kurzem einen Kakadu, berichtet sie, so einen großen Molukken, der fürchterlich schreit, es wäre nicht mehr auszuhalten. Die Hausverwaltung hätte der Mieterin schon mit Sanktionen gedroht, würde sie den Lärm nicht umgehend abstellen. Ob wir ihn nicht abholen und ein bißchen etwas dafür bezahlen könnten, schließlich habe er 1500,- Euro gekostet ....

Wo sie ihn denn gekauft habe, fragen wir sie. "Wissen Sie, mein Sohn ist geistig behindert. Er liebt Vögel und bringt immer wieder welche nachhause. Wir haben eine ganze Sammlung. Den Molukkenkakadu hat er in einer Tierhandlung gesehen. Der Tierhändler hat gleich einen Mitarbeiter geschickt, um einen Käfig in der Wohnung aufzustellen". Ordnungsgemäße Rechnung gäbe es keine, nur einen Notizzettel. Als sich dann herausstellte, dass der Vogel zu laut war, kontaktierte die Frau den Tierhändler wieder - er möge ihn zurücknehmen, das Geld rückerstatten. Doch man war froh, den Schreier endlich los geworden zu sein und verweigerte die Rücknahme.
  Mit dieser "Rechnung" wurde ein geschüztes Tier verkauft

Also wandte sich die über 80-jährige Frau an uns. Doch vorerst blieb nichts anderes übrig, als die Dame über die Gesetzeslage aufzuklären. Der Molukkenkakadu ist ein streng geschütztes Tier. Das Washingtoner Artenschutzabkommen verbietet den Handel mit dieser Art. Der Tierhändler hätte den Vogel gar nicht verkaufen dürfen. Der Käuferin wurden auch keinerlei Dokumente (also CITES Papiere) ausgehändigt, der Vogel selbst ist unberingt. Auch würde sich die Käuferin strafbar machen, wenn sie ihn weiterverkauft. Eine wirklich schwierige Situation. Die alte Dame war sichtlich überfordert, wünschte, ihr Sohn wäre nie in diese Tierhandlung gegangen. Sie erbat sich Bedenkzeit.

Doch schon am nächsten Tag rief sie wieder an; wir sollten ihn sofort abholen, sonst würde sie das Fenster öffnen und ihn (bei Minusgraden) entfliegen lassen. Wir riefen Chefinspektor Tomek von der Zollfahndung Wien zu Hilfe. Da Gefahr im Verzug war, erhielten wir die behördliche Erlaubnis, das Tier in Pflege zu nehmen. Auch der 39-jährige Sohn der alten Dame, "Fritzi", war nun überzeugt: "Vogel weg".

Molukkenkakadu "Viko" wurde ins Papageienheim gebracht, wo er bis heute auf sein weiteres Schicksal wartet. Am folgenden Montag begann der artenschutzbeauftragte Chefinspektor Rudolf Tomek mit seinen Recherchen rund um das geschützte Tier. Sie führten ihn bis nach Krems, wo er schließlich den ursprünglichen Besitzer des Kakadus ausfindig machte. 23 Jahre soll "Viko", der eigentlich "Coco" heißt, dort gelebt haben. Eine Parkinson Erkrankung des Besitzers zwang ihn zur Abgabe des anspruchsvollen Vogels. Damit begann die Wanderung des Exoten, der von einem zum anderen weiterverkauft und immer teurer wurde. Doch der Verkauf streng artengeschützter Tiere ist illegal. Also wurde der Molukke nun offiziell vom Zoll beschlagnahmt und bleibt bis zur Klärung des Falls in der Obhut der Arge Papageienschutz. Die Händler wurden angezeigt.

Wieder wird ein Gericht über die Zukunft und den weiteren Verbleib eines Wildvogels entscheiden, der eigentlich nur an einen Ort gehört: auf die indonesische Insel Seram.