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Stopp
dem Handel!
Wiener
Tierhändler verkauft geschützten Kakadu an Behinderten
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wird ein Gericht über die Zukunft un den weiteren Verbleib eines
Wildvogels entscheiden, der eigentlich nur an einen Ort gehört:
auf die indonesische Insel Seram |
Donnerstag,
20. Februar, Papageien-Hotline. Wir erhalten den Anruf einer verzweifelten,
älteren Dame. Sie hätte seit kurzem einen Kakadu, berichtet
sie, so einen großen Molukken, der fürchterlich schreit, es
wäre nicht mehr auszuhalten. Die Hausverwaltung hätte der Mieterin
schon mit Sanktionen gedroht, würde sie den Lärm nicht umgehend
abstellen. Ob wir ihn nicht abholen und ein bißchen etwas dafür
bezahlen könnten, schließlich habe er 1500,- Euro gekostet
....
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ihn denn gekauft habe, fragen wir sie. "Wissen Sie, mein Sohn
ist geistig behindert. Er liebt Vögel und bringt immer wieder
welche nachhause. Wir haben eine ganze Sammlung. Den Molukkenkakadu
hat er in einer Tierhandlung gesehen. Der Tierhändler hat gleich
einen Mitarbeiter geschickt, um einen Käfig in der Wohnung aufzustellen".
Ordnungsgemäße Rechnung gäbe es keine, nur einen Notizzettel.
Als sich dann herausstellte, dass der Vogel zu laut war, kontaktierte
die Frau den Tierhändler wieder - er möge ihn zurücknehmen,
das Geld rückerstatten. Doch man war froh, den Schreier endlich
los geworden zu sein und verweigerte die Rücknahme. |
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Mit
dieser "Rechnung" wurde ein geschüztes Tier verkauft |
Also wandte
sich die über 80-jährige Frau an uns. Doch vorerst blieb nichts
anderes übrig, als die Dame über die Gesetzeslage aufzuklären.
Der Molukkenkakadu ist ein streng geschütztes Tier. Das Washingtoner
Artenschutzabkommen verbietet den Handel mit dieser Art. Der Tierhändler
hätte den Vogel gar nicht verkaufen dürfen. Der Käuferin
wurden auch keinerlei Dokumente (also CITES Papiere) ausgehändigt,
der Vogel selbst ist unberingt. Auch würde sich die Käuferin
strafbar machen, wenn sie ihn weiterverkauft. Eine wirklich schwierige
Situation. Die alte Dame war sichtlich überfordert, wünschte,
ihr Sohn wäre nie in diese Tierhandlung gegangen. Sie erbat sich
Bedenkzeit.
Doch schon
am nächsten Tag rief sie wieder an; wir sollten ihn sofort abholen,
sonst würde sie das Fenster öffnen und ihn (bei Minusgraden)
entfliegen lassen. Wir riefen Chefinspektor Tomek von der Zollfahndung
Wien zu Hilfe. Da Gefahr im Verzug war, erhielten wir die behördliche
Erlaubnis, das Tier in Pflege zu nehmen. Auch der 39-jährige Sohn
der alten Dame, "Fritzi", war nun überzeugt: "Vogel
weg".
Molukkenkakadu
"Viko" wurde ins Papageienheim gebracht, wo er bis heute auf
sein weiteres Schicksal wartet. Am folgenden Montag begann der artenschutzbeauftragte
Chefinspektor Rudolf Tomek mit seinen Recherchen rund um das geschützte
Tier. Sie führten ihn bis nach Krems, wo er schließlich den
ursprünglichen Besitzer des Kakadus ausfindig machte. 23 Jahre soll
"Viko", der eigentlich "Coco" heißt, dort gelebt
haben. Eine Parkinson Erkrankung des Besitzers zwang ihn zur Abgabe des
anspruchsvollen Vogels. Damit begann die Wanderung des Exoten, der von
einem zum anderen weiterverkauft und immer teurer wurde. Doch der Verkauf
streng artengeschützter Tiere ist illegal. Also wurde der Molukke
nun offiziell vom Zoll beschlagnahmt und bleibt bis zur Klärung des
Falls in der Obhut der Arge Papageienschutz. Die Händler wurden angezeigt.
Wieder wird
ein Gericht über die Zukunft und den weiteren Verbleib eines Wildvogels
entscheiden, der eigentlich nur an einen Ort gehört: auf die indonesische
Insel Seram.
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