Lockerungen beim Tierschutzgesetz auf Kosten der Tiere?
Nicht einmal sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes will Ministerin Rauch-Kallat den Singvogelfang wieder erlauben!

In letzter Minute erreichte uns diese Nachricht von Dr. Martin Balluch, Obmann des VGT: Ministerin Rauch-Kallat
hat jetzt eine Verordnungsnovelle zum Bundestierschutzgesetz (zur Begutachtung bis 22. Juli) herausgegeben, in der der Singvogelfang wieder erlaubt werden soll.
Brauchtum vor Tierschutz?
In einer parlamentarischen Anfrage dazu hat sie das damit begründet, dass Brauchtum vor Tierschutz komme, und dass die paar Vögel sowieso kein Artenschutzproblem darstellen würden. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof bereits 1996 erkannt, dass der Singvogelfang KEIN Brauchtum ist.
Die Fakten:
Beim Singvogelfang werden die Vögel zwischen 15. September und 30. November in Fallen gefangen, zu Hause bei den Fängern in Käfigen gehalten, zuweilen in Ausstellungen in winzigen Käfigen gezeigt und dann bis 10. April wieder freigelassen.
Singvogelfang ist KEIN Brauchtum.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil erkannt, dass der Singvogelfang KEIN Brauchtum ist, weil er nur von einzelnen Personen zur eigenen Unterhaltung durchgeführt wird. Der Tierschutz-Rat hat sich deutlich gegen das Erlauben des Singvogelfangs
ausgesprochen.

Wissenschaft bestätigt: Vögel leiden!
Wissenschaftliche Gutachten zum Singvogelfang bestätigen, dass die gefangenen Vögel extrem leiden,
dass manche zur Zeit ihrer Gefangennahme noch ihre Jungen füttern, die dann verhungern, und dass die Vögel
nach dem Aussetzen nicht mehr überlebensfähig sind.
Schwarzhandel mit gefangenen Singvögeln.
Es wurde im letzten Jahr ein intensiver Schwarzhandel mit den gefangenen Singvögeln aufgedeckt. Viele
Fänger lassen die Vögel nicht mehr frei. „Falsche“ Tiere in den Fallen und verletzte Tiere werden getötet.
Balluch: „Wir finden den Umstand, dass Ministerin Rauch-Kallat hier das Tierschutzgesetz bzw. dessen Verordnungen kurz nach Einführung verschlechtern
will, vollkommen unerträglich.“ Die ARGE PAPAGEIENSCHUTZ kann dem nur beipflichten und wird sich mit allen Mitteln gegen die erneute Legalisierung des
Singvogelfangs einsetzen.

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