Partnervermittlung

Welche Möglichkeiten bestehen:

Für den eigenen Papagei kann ein Partnervogel aufgenommen werden.


Der eigene Papagei/Sittich kann zu einem Partnervogel abgegeben werden.

Info zu den anfallenden Kosten!

 

Einige unserer erfolgreichen Partnervermittlungen:

Was muß man dafür tun?

1) Gesundheitszustand
Jeder zu vergesellschaftende Vogel muß in einem guten Gesundheitszustand sein. Federrupfer und Vögel, die körperliche Auffälligkeiten zeigen (z.B. schweres Atmen), sowie jene, bei denen aufgrund der Vorgeschichte die Gefahr einer Ansteckung mit einer infektiösen Krankheit besteht, müssen einer Gesundenuntersuchung bei einem auf Papageien spezialisierten Tierarzt (Adressen in ganz Österreich und Deutschland können bei der ARGE PAPAGEIENSCHUTZ erfragt werden, Tel: +431/310 20 73) unterzogen werden. Das Geschlecht des Vogels sollte bekannt sein (tierfreundlichste Bestimmung mittels Federtest, Infos unter Tel: +431/310 20 73).


2) Unterbringung
Da Vögel in Käfigen nicht annähernd artgerecht gehalten werden können, muß eine Möglichkeit geschaffen werden, die dem zukünftigen Papageienpärchen ausreichend Platz zum Freiflug und zur Beschäftigung bietet, z.B. eine begehbare Zimmervoliere (mind. 2 m2 Grundfläche), ein eigenes Zimmer oder eine Gartenvoliere mit beheizbarem Schutzraum. Die neue Behausung muß allerdings erst errichtet werden, wenn gewiß ist, daß sich die Vögel verstehen.


3) Mitgliedschaft
Die Papageienvermittlung ist ein Service für unsere Mitglieder. Interessenten können sich per email oder telefonisch anmelden.

Wie läuft die Partnervermittlung ab?


Wie bei der Zusammenführung der beiden Papageien vorzugehen ist, wird bei einem Erstgespräch (Hausbesuch) genau erklärt. Dieses Gespräch beinhaltet auch eine umfassende Beratung über Ernährung, Beschäftigung, etc. Auf Wunsch wird auch eine Volierenberatung durchgeführt.

Sobald sich in unserer Kartei zwei passende Papageien (gleiche Art, ähnliches Alter) gefunden haben, werden die Besitzer verständigt. Dann werden die Tiere zusammengebracht. Meist stellt sich schon sehr bald heraus, ob zwei Vögel harmonieren oder nicht. Nach sechs Wochen wird gemeinsam entschieden, ob die Vögel beisammen bleiben, oder ob ein neuer Versuch notwendig ist. Papageien sind sehr wählerisch; man sollte sich also durch einen Mißerfolg nicht entmutigen lassen.

Bei Erfolg wird ein Einstellvertrag abgeschlossen. Demnach verpflichtet sich der Einsteller, den hinzugekommenen Papagei artgerecht zu halten und ihn im Krankheitsfall tierärztlich behandeln zu lassen. Er ist nicht berechtigt, das Tier an Dritte weiterzugeben. Sollte es zu keiner erfolgreichen Vergesellschaftung kommen, wird das Tier entweder vom Eigentümer oder von der ARGE PAPAGEIENSCHUTZ wieder zurückgenommen.


Welche Kosten fallen an?

Die Abgabe von Tieren ist kostenlos, ev. Tierarztkosten werden vom Besitzer oder von der ARGE PAPAGEIENSCHUTZ vorgestreckt und vom Einsteller rückerstattet.

Für die Aufnahme eines Papageis fallen daher folgende Kosten an:

Mitgliedschaft: € 27.- (oder € 54.- wenn Fördermitgliedschaft erwünscht ist)
Erstberatung:
  • in Wien: € 36.-
  • außerhalb Wiens: € 36.- plus Fahrtkostenbeitrag nach Absprache.
Untersuchung: individuell unterschiedlich, Rückerstattungshöchstgrenze: € 87.-
Vertrags-errichtung: je nach Vogel € 36 bis € 400.- (nur bei erfolgreicher Vergesellschaftung!)

Diese Kosten gelten nicht für kleinere Sittiche (z.B. Wellensittiche) und Agaporniden – bei diesen Arten erfolgt die Vermittlung auf Spendenbasis.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte: +431/310 20 73 (Papageien-Hotline) oder mailen Sie uns.